Whistleblowing-System | Embers-Group
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Whistleblowing
Transparenz und Klarheit sind uns wichtig

Was ist Whistleblowing?

Whistleblowing zielt darauf ab, Wirtschaftskriminalität (Korruption, Bestechung, Finanzbetrug etc.) zu verhindern bzw. Missstände in einem Unternehmen aufzuklären. Dabei haben beteiligte Personen, wie (ehemalige) Mitarbeiter:innen, aber auch Geschäftspartner:innen einer Firma die Möglichkeit, anonyme oder nicht-anonyme Hinweise bzw. Meldungen von wirtschaftskriminellen Handlungen an eine objektive interne Meldestelle abzugeben. Die EU-Whistleblowing-Richtlinie und das neu erlassene österreichische HinweisgeberInnenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur Einführung von internen Meldestellen. Whistleblower:innen (= Hinweisgeber:innen), die Verstöße melden, erhalten mit dem Gesetz einen rechtlichen Schutz u.a. vor Kündigung und Diskriminierung.   

Das HinweisgeberInnenschutzgesetz schützt Whistleblower:innen vor Repressalien am Arbeitsplatz und anderen negativen Konsequenzen, wie existenzbedrohenden Gerichtsprozessen, auch wenn nicht-anonyme Hinweise abgegeben werden.

Hier erfahren Sie alles zum Thema Whistleblowing und Ihre Rechte als Hinweisgeber:in: 

Hinweisgeber:innenschutzgesetz

Whistleblowing bei Embers Call Center & Marketing GmbH

Wenn Sie aufgrund Ihrer laufenden oder früheren beruflichen Tätigkeit sowie als Geschäftspartner:in bei Embers Call Center & Marketing GmbH Informationen zur Verletzung von Vorschriften haben, so finden Sie auf dieser Seite die relevanten Informationen. Bitte lesen Sie diese Informationen ausführlich bevor Sie einen Hinweis abgeben, um mögliche strafrechtliche Konsequenzen zu verhindern.

Personen, die im beruflichen Kontext Informationen über fragwürdige Praktiken bei Embers Call Center & Marketing GmbH erlangt haben, können diese an unsere interne Stelle melden. Hinweise können die Verletzung bestimmter Vorschriften umfassen, wie z. B. Menschenrechtsverletzung, Datenmissbrauch, Verstoß gegen Umweltschutz, Geldwäsche, Schutz der Privatsphäre und Korruption sowie allgemeine Gefahren, über welche der:die Hinweisgeber:in erfahren hat.

Sie möchten auf einen Missstand bei Embers aufmerksam machen?

Hinweise können entweder anonym oder unter Offenlegung Ihrer Identität erfolgen. In beiden Fällen wird durch (technische) Sicherheitsmaßnahmen die Vertraulichkeit der (digitalen) Kommunikation gewährt.

Nutzen Sie dafür ganz einfach eines unserer internen Meldesysteme. Folgende Möglichkeiten stehen Ihnen zur Auswahl: 

Wichtige Empfehlung zur Wahrung Ihrer Anonymität

Sie möchten anonym bleiben? Dann melden Sie Online-Hinweise nicht aus dem Unternehmensnetzwerk oder von Ihrem Arbeitscomputer/ -Smartphone. 

Sollten Sie Ihrem Hinweis Dateien anhängen, beachten Sie bitte Folgendes: Dateien können versteckte Informationen enthalten, die Rückschlüsse auf Ihre Person erlauben und daher Ihre Anonymität gefährden. Stellen Sie sicher, dass diese Dateien keine solchen Informationen enthalten (z.B. Ersteller von Dokumenten etc.). Falls Sie unsicher sind, kopieren Sie stattdessen den Text der Datei in das Hinweisgebertextfeld oder hängen Sie einen Screenshot davon an. 

Tipps zur Abgabe eines guten Hinweises

Damit ein Hinweis schnell und passend bearbeitet werden kann, ist es wichtig, dass er möglichst konkret ist. Hilfreich sind folgende Informationen: 

  • Welche Personen sind betroffen?

  • Was ist passiert?

  • Wie oft ist der Vorfall passiert? 

  • Wo hat sich der Vorfall ereignet? 

  • Wann ist der Vorfall passiert?​

 

Was passiert nach Abgabe eines Hinweises?

Ihre Meldung gelangt vertraulich an unsere interne Meldestelle, welche aus speziell geschulten Personen besteht, die bei der Bearbeitung von Hinweisen unvoreingenommen und unparteilich vorzugehen haben. Die interne Meldestelle unterliegt strengen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten in Bezug auf gemeldete Sachverhalte, einschließlich des Schutzes und der Identität von Hinweisgeber:innen und aller von Hinweisen betroffenen Personen. Dritte sind zum Zugriff des internen Meldesystems rechtlich unbefugt. 

Achtung: Nicht geschützt ist hingegen die Einbringung von Hinweisen, die offensichtlich falsch sind. Wissentliche Falschmeldungen können zu Schadenersatzpflichten und/ oder strafrechtlicher Verfolgung nach dem HinweisgeberInnenschutzgesetzt oder nach dem Strafgesetzbuch (z.B. Verleumdung) führen

Ihr Hinweis wird unverzüglich bearbeitet und geprüft. Sollten Sie den Hinweis nicht-anonym abgeben, werden Sie innerhalb von drei Monaten über den Status bzw. Ausgang und ggfs. über die Folgemaßnahmen des Verstoßes aufgeklärt. Anonyme Hinweisgeber:innen werden aufgrund der fehlenden Kommunikationsmöglichkeiten nicht persönlich über den Status informiert.

Entpuppt sich ein Missstand als wahr, werden seitens Embers Call Center & Marketing GmbH unverzüglich Folgemaßnahmen zur Wiederherstellung des rechtmäßigen Zustandes eingeleitet.  

Alternativ: 

  • per Mail an: datenschutz@embers-group.com

  • per Brief an: Embers Call Center & Marketing GmbH, Schwarzottstraße 2a/2, 2620 Neunkirchen, Austria

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